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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  

Stand: Februar 2014


1. Allgemeines

Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht noch einmal widersprechen. Sie gelten als anerkannt durch Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Ware seitens des Käufers oder dessen Beauftragten. Abweichungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer schriftlichen Bestätigung. Wir speichern personenbezogene Daten aufgrund vorvertraglicher oder vertraglicher Beziehungen. Eine Weitergabe erfolgt nur an Auftragsbeteiligte.

2. Preise und Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit und daher keine Angebote im Rechtssinne. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung des Kunden zu Stande. Die Annahme kann auch konkludent, insbesondere durch Ausführung der Bestellung, erklärt werden. Eine etwaige Ablehnung der Bestellung wird von uns unverzüglich, längstens binnen 5 Arbeitstagen seit Eingang der Bestellung, schriftlich zur Post gegeben. Angaben zu Widerrufsfristen vermerken wir in der Korrespondenz.

Unsere Preise verstehen sich stets rein netto, also ohne Mehrwertsteuer. Es gelten unsere am Tage der Lieferung gültigen Lieferpreise, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 

Änderung Feb.2020 Angebote zu Schadensereignissen, Schadensfeststellung, sowie Reparaturkosten sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Schriftliche Angebote, nach vor Ort Terminen sind kostenpflichtig. Bei Auftragserteilung wird dies gegengerechnet/erstattet. Ausgenommen hiervon sind alle Bestandskunden.

                        

3. Lieferung und Versand

Der Versand erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Sind Frankopreise vereinbart, so trägt der Käufer Mehrkosten für Eilgut und Expressversand. Ereignisse höherer Gewalt, wie Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel und dergleichen, entbinden uns für die Dauer solcher Zustände von der eingegangenen Lieferungsverpflichtung. Solche Ereignisse berechtigen uns auch, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadensersatz hat.

Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung ab Werk oder Auslieferungslager auf den Kunden über. Der Versand erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach bestem Ermessen, ohne Gewähr für den billigsten und schnellsten Weg.

Die Vereinbarung von Lieferterminen oder Lieferfristen führt nicht zu Fixgeschäften im Sinne des Gesetzes, außer sie sind ausdrücklich so bezeichnet.

4. Gebinde, Paletten

Gebinde, die nicht besonders in Rechnung gestellt sind, werden nicht zurückgenommen. Für Leihverpackungen gilt eine Rückgabefrist von 30 Tagen. Sie sind frachtfrei und in einwandfreiem, wiederverwendbarem Zustand zurückzusenden. Bei Fristüberschreitung werden sie dem Käufer zum Wiederbeschaffungspreis oder zur Miete berechnet. Solche Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Paletten sind bei Lieferung im Tausch zurückzugeben. Erfolgt dieser Umtausch nicht, so sind wir berechtigt, die Selbstkosten sofort mit der erfolgten Lieferung zu berechnen. Bei Rückgabe der Paletten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt Gutschrift.

5. Zahlungsbedingungen

 

Bei Zahlungen gilt VOB/B 2012 §16 als vereinbart. BGB wenn VOB/B darauf verweist.

Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Geht ein vom Käufer in Zahlung gegebener Wechsel oder Scheck zu Protest, so werden sofort unsere sämtlichen gegen den Käufer vorhandenen Forderungen zahlungsfällig. Wir sind berechtigt, etwa weitere im Umlauf befindliche Wechsel oder Schecks zurückzurufen und deren sofortige Barzahlung zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn unser Kunde einen uns übergebenen Wechsel eines Dritten nicht unverzüglich nach Protesterhebung in bar bezahlt. Verzug des Schuldners berechtigt uns zum Rücktritt von noch nicht ausgeführten Bestellungen oder zum Verlangen auf Vorauskasse. Das gilt auch, wenn uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen. Aus einer anderweitigen Handhabung vorstehender Bestimmungen im Einzelfall kann der Käufer keine Ansprüche ableiten.

6. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum, und zwar auch dann, wenn sie bereits an Dritte verkauft ist. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu veräußern oder zu verarbeiten. Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung gegenüber Dritten gelten mit dem Augenblick ihres Entstehens zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer als an uns abgetreten.

Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt. Pfändungen durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen. Beim Verzug des Kunden sind wir berechtigt, nach vergeblicher Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, die Ware zurückzunehmen und Schadensersatz zu verlangen.

In diesem Falle schreiben wir dem Kunden unseren Verkaufpreis abzüglich der Rücknahmekosten, abzüglich der durch Beschädigungen, Veränderungen oder Gebrauch eingetretener Wertminderungen und abzüglich unseres Verdienstausfalles gut.

7. Verarbeitung

Unsere Angaben über die Zusammensetzung und Beschaffenheit unserer Erzeugnisse beruhen auf sorgfältigen Feststellungen. Sie sind aber nicht als Garantie im Sinne des Gesetzes zu verstehen.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Arbeitsbedingungen am Bau und die verschiedenen Anwendungsgebiete für unsere Erzeugnisse können wir mit unseren Verarbeitungsanleitungen nur allgemeine Richtlinien geben. Sofern spezielle Anforderungen gestellt werden, die nicht in den Verarbeitungsanleitungen aufgeführt sind, ist vor der Verarbeitung unsere auf den speziellen Fall bezogene Empfehlung einzuholen.

Die Empfehlung befreit den Käufer oder Verarbeiter nicht von eigener Prüfung unserer Produkte auf Eignung für den bestimmten Zweck unter Beachtung unserer Verarbeitungshinweise. Auskünfte und Empfehlungen auch unserer Lieferanten, Außendienstmitarbeiter und Anwendungstechniker sind, insbesondere, wenn sie von unseren allgemeinen Verarbeitungsrichtlinien abweichen, nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form erteilt werden. Unsere Verbrauchsangaben beziehen sich auf unsere Erfahrungswerte. Aus einem Mehr- oder Minderverbrauch können keine Ansprüche gegen uns abgeleitet werden.

8. Mängelhaftung, Schadensersatz

Der Käufer hat offensichtliche Mängel der Ware spätestens 14 Tage nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Auf Verlangen ist uns die Möglichkeit zur Überprüfung der Ware einzuräumen. Auf Schadensersatz, sei es wegen Lieferung mangelhafter Ware, sei es aus sonstiger Vertragsverletzung oder aus sonstigem Rechtsgrund (z. B. Produkthaftung), haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, sofern nicht wesentliche Vertragspflichten betroffen sind.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.Im Übrigen haften wir für Schäden, welche bei Verarbeitung unseres Produktes an diesem oder an anderen Sachen auftreten, nur, wenn eine fachgerechte Verarbeitung unter Einhaltung unserer Verarbeitungshinweise, der einschlägigen DIN-Normen sowie der anerkannten Regeln des Fachs sowie der Technik und Baukunst erfolgt.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Bei Geschäften mit Kaufleuten im Sinne des HGB ist Gerichtsstand für beide Teile Braunschweig, auch bei Scheck- und Wechselklagen. Wir können jedoch nach unserer Wahl auch bei dem Gericht klagen, das für den Kunden allgemein zuständig ist. Es wird die ausschließliche Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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